In Deutschland darf Psychotherapie ausgeübt werden durch:
Die Internationale Klassifikation für Krankheiten (ICD 10) regelt in Kapitel V die "psychischen und Verhaltensstörungen". Alle hier genannten Störungen gehören in die Hände von diesen Personengruppen. Darunter fallen auch so häufige Themen wie Ängste, Phobien oder Schlafstörungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Erkennung dieser Störungen und die Entscheidung über adäquate Maßnahmen.
Menschen mit schweren psychischen Störungen wie Persönlichkeitsstörungen und wahnhafte Erkrankungen sind dringend an einen Psychiater zu empfehlen.
Im Heilmittelwerbegesetz ist geregelt, wie u.a. Behandlungen, die die Erkennung, Beseitigung und Linderung von krankhaften Beschwerden beworben werden dürfen.
Kernaussagen sind:
Zeitschrift "Freie Psychotherapie" veröffentlicht meinen Artikel zu sozialen Phobien
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