Erlaubnis zur Anwendung von Psychotherapie

In Deutschland darf Psychotherapie ausgeübt werden durch:

  • approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie

Die Internationale Klassifikation für Krankheiten (ICD 10) regelt in Kapitel V die "psychischen und Verhaltensstörungen". Alle hier genannten Störungen gehören in die Hände von diesen Personengruppen. Darunter fallen auch so häufige Themen wie Ängste, Phobien oder Schlafstörungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Erkennung dieser Störungen und die Entscheidung über adäquate Maßnahmen.

Menschen mit schweren psychischen Störungen wie Persönlichkeitsstörungen und wahnhafte Erkrankungen sind dringend an einen Psychiater zu empfehlen.

Heilmittelwerbegesetz

Im Heilmittelwerbegesetz ist geregelt, wie u.a. Behandlungen, die die Erkennung, Beseitigung und Linderung von krankhaften Beschwerden beworben werden dürfen.

Kernaussagen sind:

  • es dürfen keine Äußerungen Dritter, inbesondere mit Dank-, Empfehlungs- oder Anerkennungsschreiben veröffentlicht werden
  • es darf nicht mit Werbeaussagen geworben werden, die dazu geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen

News

Fallstudie zu sozialen Phobien veröffentlicht

Zeitschrift "Freie Psychotherapie" veröffentlicht meinen Artikel zu sozialen Phobien

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